Lieferbedingungen

Mit dem Erscheinen dieser Preisliste werden alle anderen Preislisten ungültig. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Bedingungen zu Grunde, sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners sind nicht anwendbar, auch soweit ein ausdrücklicher Widerspruch unterblieben ist.

 
Die in unseren Preislisten und Prospekten enthaltenen Angaben über Ausführungen, Abmessungen, Arbeitsbreiten, Gewichte und Gerätefarben sind annähernd und unverbindlich. Alle Angaben und Preise sind ohne Gewähr. Eventuelle Druckfehler und Irrtümer sind vorbehalten. Konstruktionsänderungen behalten wir uns ohne vorherige Ankündigung vor.
 
Für den Umfang der Lieferung sind in der nachfolgenden Reihenfolge maßgebend: die übereinstimmenden, schriftlichen Erklärungen der Vertragspartner, unsere schriftliche Auftragsbestätigung, unser schriftliches Angebot.
 
Die Lieferzeit ist der Zeitraum zwischen Absendung der Auftragsbestätigung und Absendung der Ware ab unserem Werk. Die Lieferzeit beginnt zu laufen, wenn der Abnehmer alle von ihm vorzunehmenden Handlungen erbracht hat. Unvorhergesehene Leistungshindernisse – insbesondere Betriebsstörungen, Verknappung der Rohstoffe,  Lieferverzug der Zukaufteile, Streik, Mobilmachung, Krieg oder höhere Gewalt entbinden uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist; diese verlängert sichnach Wegfall des Leistungshindernisses um die vereinbarte Lieferzeit.
 
Der Versand erfolgt ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglichnach Empfang und vor Benutzung auf einwandfreien Zustand zu prüfen. Mängel sind unverzüglich zu rügen. Bei Lieferung mit der Spedition ist der Frachtbrief sofort zu prüfen, ob die Ware vollzählig und in ordnungsgemäßen Zustand angeliefert wurde. Spätere Beanstandungen werden von uns nicht akzeptiert und können nachträglich nicht geltend gemacht werden. Bei Rücksendungen ins Werk sind die Geräte in gereinigtem Zustand, für uns frachtkostenfrei, anzuliefern. Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen.
 
Gerätepreise sowie Ersatzteile verstehen sich in Euro, ab Werk, zuzüglich Verpackung und Mehrwertsteuer. Frachtkostenanteile sind Nettopreise und gelten innerhalb Deutschland. Die vereinbarten Preise basieren auf den derzeit geltenden Vorkosten. Der Lieferer ist berechtigt, die Preise entsprechend auszugleichen, wenn sich die Lohn- und Materialkosten ändern. Bei Ersatzteilaufträgen bis € 55,00 wird aus Kostengründen kein Rabatt gewährt.
 
Wir haften laut der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungszeit, ab Lieferdatum,  für Material- oder Konstruktionsfehler,sofern der Käufer nicht Änderungen und Instandsetzungsarbeiten eigenmächtig veranlasst hat, unter Ausschluss weiterer
Ansprüche wie folgt:
 
Nichteinhaltung der Betriebs- und Wartungsanweisungen, Verwendung von Auswechselteilen oder Verbrauchsmaterialien, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, Beschädigungen, die durch Nachlässigkeit herbeigeführt wurden, unkundige Behandlung seitens des Käufers oder durch Dritte, übermäßige Beanspruchung, natürliche Abnutzung oder Mängel, die  durch Verschleiß entstehen. Mängel sind sofort zu rügen. Eine Verlängerung der Gewährleistung tritt durch eine Instandsetzung nicht ein. Bei Zukaufteilen gelten die Bedingungen der Zulieferfirmen. Auf Verschleißteile wie Arbeitswerkzeuge, Keilriemen, defekte Kugellager (die nicht geschmiert oder durch Unwucht beschädigt wurden) usw. haften wir nicht. Reparaturen werden zu unseren Bedingungen abgerechnet. Jeder Gewährleistungsanspruch ist vor der Reparatur mit uns abzuklären. Der Abnehmer ist zur Einhaltung des Vertragsbedingungen auch im Fall einer Mängelrüge verpflichtet.
 
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen demLieferer und dem Besteller Eigentum des Lieferers. Als Bezahlung gilt der Eingang des Gegenwertes beim Lieferer. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Verpfändung und Sicherheitsübereignung sind nicht gestattet.
 
Der Besteller tritt bereits jetzt seine Ansprüche, die er aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware gegenüber Dritten erwirbt, an den Lieferer ab.  Wenn Dritte ein Recht auf die Vorbehaltsware geltend machen, insbesondere bei Vornahme von Pfändungen oder Beschlagnahme, hat der Besteller dem Lieferer unverzüglich Nachricht zu geben. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittenen Gegenansprüchen des Bestellers ist ausgeschlossen. Eine Entschädigung wird bei Betriebs- und Gewinnverlust oder anderen indirekten Verlusten
nicht gewährt.
 



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